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gemeinsam statt einsam

Die nächste Abmahnwelle rollt auf Unternehmen zu. Eine neue EU-Richtlinie könnte lt. Industrie- und Handelskammertag zur Abmahnung von mehrern Millionen Unternehmen in Deutschland führen.
Es reicht schon, eine e-mail zu schreiben und dabei z.B. nur die Registernummer zu vergessen.

2.000,- € sind schnell weg!!

Das neue Gesetz verlangt seit Jahresbeginn, dass für geschäftliche e-mails die gleichen Pflichtangaben gelten wie für den Schriftverkehr in Geschäftsbriefen und auf Firmenbriefbogen. Demnach müssen z.B. alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen in der mail auftauchen.
Betroffen sind praktisch alle Unternehmen mit Ausnahme von Miniunternehmen. Es reicht im Grunde genommen, dass ein Unternehmen seinem Wettbewerber unterstellt, dass er seine wahre Identität verschleiert und sich dadurch einen Wettbewersvorteil zu verschaffen versucht. Wenn dann die professionellen Abmahnspezialisten zuschlagen und schamlos die Unkenntnis vieler Unternehmen ausnutzen, kann das besonders für kleinere Unternehmen sehr bitter werden.

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Dieser Beitrag wurde geschrieben am Freitag, 30. März 2007 und wurde abgelegt unter "Abmahnung, Geld verlieren, Unternehmer in Not". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

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